Pressemitteilung vom 25.07.2017

Moratorium zur Novelle der Landesbauordnung NRW

Düsseldorf. Gemeinsame Pressemitteilung von Bauindustrie und Architektenkammer NRW sowie der Wohnungswirtschaft Rheinland-Westfalen

Nordrhein-Westfalen braucht dringend mehr Wohnungen. Deshalb muss nach Überzeugung der Planungs- und Baubranche sowie der Wohnungswirtschaft in NRW das Regelwerk für das Planen und Bauen im Lande vereinfacht werden. Das von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach angekündigte Aussetzen des Inkrafttretens der neuen Landesbauordnung um mindestens ein Jahr ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir sind froh, dass das geplante Moratorium die baukostensteigernden Vorgaben der novellierten Landesbauordnung auf den Prüfstand stellt“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW. „Die baurechtlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau müssen dringend verbessert und die Baukosten gesenkt werden“, so Uhing weiter.

Nach Ansicht der Architektenkammer NRW, des Bauindustrieverbandes NRW sowie des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen hätten zahlreiche Vorgaben und Regelungen der Ende 2016 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedeten Novelle der Landesbauordnung zu einer deutlichen Steigerung der Baukosten in NRW beigetragen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der vorgesehenen Einführung einer landesweiten Quote für den Bau rollstuhlgerechter Wohnungen. Diese stellen deutlich höhere Ansprüche an Bewegungsflächen als der übliche etablierte Barrierefrei-Standard. Je nach Ausführung würde eine solche verpflichtende Vorgabe zu einer Baukostensteigerung von 12 bis 22 % führen.

Nach Ansicht der Planungs- und Baubranche sowie der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalens ist das Schaffen von rollstuhlgerechten Wohnungen aber nur dort sinnvoll, wo auch ein tatsächlicher Bedarf besteht. Die Entscheidung über die Einführung entsprechender Regelungen sollte daher den Kommunen mit Hilfe einer Satzungsbefugnis überlassen werden. „Unsere Unternehmen beobachten schon jetzt, dass abhängig von der Marktsituation vor Ort entsprechende Angebote nicht nachgefragt werden und leer stehen. Viele auf den Rollstuhl angewiesene Menschen nutzen barrierefreie Wohnungen, weil auch hier die Bewegungsflächen zumeist ausreichen, die Mieten niedriger sind und der Standort stimmt“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor beim VdW Rheinland Westfalen.

Eine pauschale landesweite Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen ist nach Auffassung der Planungs- und Baubranche sowie der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalens kontraproduktiv und steht den Bemühungen des Landes, mehr Wohnraum zu schaffen, entgegen. „Eine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen, die Investoren abhält und so dazu führt, dass in unserem Land weniger gebaut wird, hilft uns nicht weiter. Wir benötigen Rahmenbedingungen, die Investitionen in den preisgünstigen Wohnungsbau anregen und zu einer echten Wohnungsbauoffensive in NRW führen", stellte Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen fest.

„Wir erwarten ein Moratorium mit Augenmaß. Denn auch wenn die baukostensteigernden Vorgaben der Landesbauordnung derzeit zu Recht im Fokus stehen, darf dies nicht zu Lasten der Qualität im Wohnungsbau gehen“, betonte AKNW-Präsident Ernst Uhing.