Pressemitteilung vom 02.10.2018

Deutsche Bauindustrie zum Eckpunktepapier zur Zuwanderung

Berlin. Qualifizierte Zuwanderung kann zur Linderung des Fachkräfteengpasses beitragen / Auch Berufspraxis muss anerkannt werden

 

„Qualifizierte Zuwanderung kann zur Linderung des Fachkräfteengpasses in der Bauwirtschaft beitragen. Das jetzt vorliegende Eckpunktepapier geht daher in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, Fachkräften aus dem EU-Ausland langfristige Chancen in Deutschland aufzuzeigen. Dies wird allerdings nicht ausreichen, um den Fachkräfteengpass zu beheben. Zuwanderung aus Drittstaaten ist daher zusätzlich erforderlich.“

Dies erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin zur Einigung der Koalition auf ein Eckpunktepapier für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz.

„Es ist richtig, dass gesteuerte, qualifizierte Zuwanderung und Asylverfahren klar getrennt sein sollen. Die bestehenden Möglichkeiten für Menschen mit Aufenthaltsduldung, die einige Zeit in Deutschland gelebt und sich gut integriert haben, befürworten wir jedoch“, fügte Schmieg hinzu.

Dies würde insbesondere die so genannte „3+2-Regelung“ für junge Menschen in Ausbildung betreffen, die bei einer einheitlichen und transparenten Anwendung auch für die Unternehmen Sicherheit schaffe, die sich bereits jetzt engagieren.

Die Forderung, dass eine Qualifizierung der Zuwanderer in der Regel gleichwertig mit einer deutschen Berufsausbildung sein müsse, sei allerdings besonders bei den breit aufgestellten Bauberufen kaum zu erfüllen.

„Unser duales Ausbildungssystem, das eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, ist einmalig auf der Welt. Man kann von Zuwanderern daher in vielen Berufen nicht verlangen, einen gleichwertigen Abschluss vorzuweisen. Damit würde die Regelung geradezu ins Leere laufen“, ergänzte Schmieg.

Es müsse daher Verfahren geben, die den Nachweis einer qualifizierten Berufspraxis ermöglichen, die einer qualifizierten Tätigkeit in Deutschland entspräche, gegebenenfalls auch nur in Teilbereichen eines Berufsbildes. Über eine Nachqualifizierung könnten dann zur Gleichwertigkeit noch fehlende Fachkompetenzen nachgeholt werden.

„Auch ausreichende Sprachkenntnisse sind für die Ausübung von Bauberufen wichtig, nicht zuletzt, weil vor allem die Arbeitssicherheit unmittelbar damit zusammenhängt. Ein ausreichendes Sprachniveau sollte daher grundsätzlich gegeben sein. Nur an der Sprache darf es aber nicht scheitern. Wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen, müssen flexible Lösungen gefunden werden“ so Schmieg abschließend.

Darüber hinaus werde die Baubranche ihre Anstrengungen im Bemühen um Fachkräfte weiter ausbauen, zum Beispiel durch verstärkte Kampagnen zu Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten sowie einer Modernisierung der Ausbildungsangebote, ergänzte Schmieg.