Pressemitteilung vom 19.12.2019

Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

Der neue Bau-Tarifschlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, legte im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen.

Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020 folgende Eckdaten:

  • Der Mindestlohn 1 wird ab 01.04.2020 um 35 Cent auf 12,55 €,
  • der Mindestlohn 2 West wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,40 € und
  • der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,25 € erhöht.

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum 17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr. Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke.“ Der alternierende Verhandlungsführer Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen – die zukünftige Mindestlohn-Struktur – nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen.