Pressemitteilung vom 24.07.2020

Corona-Krise erreicht Bauhauptgewerbe

Auftragseingänge sinken im Mai um 10,6 % / Umsatz noch relativ stabil mit einem nominalen Rückgang von 0,5 %

„Die Corona-Krise und ihre negativen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland zeigten sich im Mai auch im Bauhauptgewerbe“. Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die in der neuesten Ausgabe des Aktuellen Zahlenbildes veröffentlichten Konjunkturindikatoren für das Bauhauptgewerbe.

Der nominale Auftragseingang ging mit 10,6 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zweistellig zurück. Davon waren die Bausparten in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Erwartungsgemäß am deutlichsten war der Rückgang im Wirtschaftsbau mit 22,4 %, wovon vor allem der Wirtschaftshochbau mit einem Auftragseinbruch um ein Drittel besonders betroffen war. Auch im Wohnungsbau zeigte sich ein deutlicher Rückgang der Ordertätigkeit um 4,6 %. Nur gering ausgeprägt war hingegen der Rückgang im öffentlichen Bau mit 0,5 %, im Straßenbau allerdings ging die negative Entwicklung mit einem abermaligen Auftragsrückgang um 5,6 % ungebremst weiter.

„Zwar verfügte die Branche Ende März noch über hohe Auftragsbestände, allerdings mehren sich mittlerweile die Meldungen über Auftragsstornierungen, vor allem aus der gewerblichen Wirtschaft. Wie lange daher die Auftragsbestände noch die Produktion stabilisieren können, ist somit fraglich“, so Babiel.

Der Umsatz hingegen entwickelte sich im Mai – wegen des hohen Auftragspolsters – noch relativ stabil, mit einem nominalen Rückgang von 0,5 % (real -3,0 %) übte das Bauhauptgewerbe noch eine stabilisierende Wirkung aus.

Babiel: „Weiterhin ist die öffentliche Hand besonders gefordert. Die entsprechenden Aufträge müssen endlich auf den Markt kommen. Auch beim Aufbau der Autobahn GmbH darf Corona nicht Ausrede für fehlende Aufträge sein. Aber vor allem der kommunale Straßenbau braucht dringend Unterstützung. Die Anpassungen im Grundgesetz müssen nach der Sommerpause zügig beschlossen werden, damit das aufgelegte Konjunkturprogramm für die Kommunen auch wirksam werden kann.“


Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes.

*) Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten