VOB Prüfstelle
Ihnen fällt ein Verstoß gegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder andere Ausschreibungsvorschriften auf; die Ausschreibungsbedingungen sind unklar oder Sie halten die Vertragsregeln für unzulässig:
Wenden Sie sich an unsere Experten!
Diese können bis zum Submissionstermin ohne namentliche Nennung Ihres Unternehmens eine Eingabe beim Auftraggeber vornehmen.
Bei EU-Ausschreibungen ist zu beachten, dass nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Rüge fristgerecht beim Auftraggeber zu erheben ist (§ 160 GWB).
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