VOB Prüfstelle

Ihnen fällt ein Verstoß gegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder andere Ausschreibungsvorschriften auf; die Ausschreibungsbedingungen sind unklar oder Sie halten die Vertragsregeln für unzulässig:

Wenden Sie sich an unsere Experten! 

Diese können bis zum Submissionstermin ohne namentliche Nennung Ihres Unternehmens eine Eingabe beim Auftraggeber vornehmen. 

Bei EU-Ausschreibungen ist zu beachten, dass nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Rüge fristgerecht beim Auftraggeber zu erheben ist (§ 160 GWB).