Pressemitteilung vom 15.12.2023

EU-Lieferkettengesetz: BAUINDUSTRIE alarmiert über Ausgang des Trilogs

Bauwirtschaft soll „Hochrisiko-Sektor“ werden – mittelständische Betriebe fallen damit in den Anwendungsbereich

Das Ergebnis des Trilogs zum EU-Lieferkettengesetz ist alarmierend, denn es stellt die Bauwirtschaft unter Generalverdacht. So soll die Bauwirtschaft als „Hochrisiko-Sektor“ eingestuft werden, das heißt mit einem hohen Risiko negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt behaftet zu sein.

„Diese Klassifizierung und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf unsere mittelständischen Baubetriebe lehnen wir ausdrücklich ab. Gerade sie sind fast ausnahmslos im Inland tätig und beziehen den größten Teil ihrer Vorprodukte aus dem Inland. Diese Unternehmen werden jetzt mit einem Bürokratiemonster aus Brüssel bestraft“, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie.

Die Regelung bedeutet, dass die Pflichten aus dem EU-Lieferkettenschutzgesetz bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Umsatz greifen würden, anstatt wie bisher ab 500 Mitarbeiter:innen und 150 Millionen Euro Umsatz. Zudem galt die Einstufung bislang etwa für Textil-, Lebensmittel- und Rohstoffsektoren, also für Bereiche, für die branchenspezifische OECD-Leitfäden und konkrete Regeln existieren, um mit dieser Einstufung umgehen zu können. Der Finanzsektor, für den ebenfalls OECD-Regeln existieren, soll im Gegenzug aus dem EU-Lieferkettengesetz ausgenommen werden.

Die BAUINDUSTRIE habe der Erarbeitung eines europäischen Lieferkettengesetzes immer aufgeschlossen gegenübergestanden, um Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU herzustellen. Aber auch hier hat der EU-Gesetzgeber aus Sicht Müllers versagt. Der Gesetzesvorschlag hätte in Form einer Verordnung kommen müssen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich ist. „Eine Richtlinie führt jetzt dazu, dass wir am Ende 27 verschiedene Lieferkettengesetze mit ganz unterschiedlichen Anforderungen in der EU haben. Wer behauptet hat, durch die EU-Initiative wird ein „level playing field“ geschaffen, der dürfte sich gründlich getäuscht haben.“ Als konkretes Beispiel verweist der Verbandschef auf eine Vorschrift im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wonach Bauunternehmen bei Fehlverhalten zeitweise von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. „Deutschland läuft mal wieder voran in der Übererfüllung von EU-Vorgaben“, so Müller.