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Aktuelles vom Tarifrunde 2016: Kündigung der Entgelttarifverträge durch die IG BAU



Nach der Bekanntgabe ihrer Forderungen für die Tarifrunde 2016 am 16. Februar 2016, hat die IG BAU erwartungsgemäß die Entgelttarifverträge fristgerecht zum 30. April 2016 gekündigt. Es handelt sich um folgende Tarifverträge: 

1.     Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) vom 5. Juni 2014 sowie Protokollnotiz vom 5. Juni 2014 zu § 9 Abs. 3 TV Lohn/West,

2.     Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 5. Juni 2014

3.     Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder, des Landes Berlin und des Freistaates Bayern (TV Gehalt/West) vom 5. Juni 2014

4.     Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 5. Juni 2014.

Ferner kündigte die IG BAU gegenüber dem Bayerischen Bauindustrieverband e. V. zum 30. April 2016:

1.     Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten des Baugewerbes Bayern vom 5. Juni 2014 (TV Gehalt/Ang/Bayern) und

2.     Tarifvereinbarung über die Gehaltsregelung für die Poliere des Baugewerbes in Bayern vom 5. Juni 2014 (TV Gehalt/Pol/Bayern).

Des weiteren wurde gegenüber dem Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V. die Kündigung folgender Tarifverträge zum 30. April 2016 erklärt:

1.     Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet des Landes Berlin (TV Lohn/Berlin) vom 5. Juni 2014 und

2.     Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet des Landes Berlin (TV Gehalt/Berlin) vom 5. Juni 2014.

Die Kündigung des TV Lohn/Berlin gilt zugleich als Kündigung des Tarifvertrages zur Sicherung des Standortes Berlin für das Baugewerbe vom 5. Juni 2014.

Ansprechpartner

 Niklas Möring
Niklas Möring

Leiter Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 Sonja Winden
Sonja Winden

Referentin Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.