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VOB Prüfstelle: Ausschreibungen überprüfen
Reagieren Sie frühzeitig, wenn Sie Vergabeverstöße erkennen oder annehmen, dass die Leistungsbeschreibung Lücken, Unklarheiten oder Fehler enthält.
Über unseren Verband und die VOB Prüfstelle können Sie als Mitglied den Vergabeverstoß bei der öffentlichen Vergabestelle anonym und außerhalb einer förmlichen Rüge beanstanden. Dabei wird Ihr Unternehmen nicht namentlich genannt. Die Beanstandung können Sie mit unseren Experten bis zum Submissionstermin vornehmen, also bis zum Termin der Angebotseröffnung.
Beachten Sie bitte, dass dies bei EU-Ausschreibungen eine fristgerechte Rüge beim Auftraggeber nicht entbehrlich werden lässt (§ 160 GWB).
Ansprechpartnerin

Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.