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Bauindustrieverband: Schlichtungsstelle Schiedsgericht

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligte bieten sich als Alternativen zu einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren ein Schlichtungsverfahren, ein Schiedsgerichtsverfahrens oder ein Schiedsgutachten an.

  1. Schlichtungsverfahren
    Bei Meinungsverschiedenheiten können sich die Parteien darauf einigen, mit Hilfe eines Schlichters eine Streitbeilegung zu erreichen. Im Schlichtungsverfahren soll der Schlichter mit den Parteien die gesamte Problematik grundlegend untersuchen und dann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Der Schlichtungsvorschlag ist nicht verbindlich und den Parteien steht im Falle eines Scheiterns dieses Verfahrens weiterhin der Gang zu einem ordentlichen Gericht oder die Vereinbarung über die Durchführung eines Schiedsgerichtverfahren offen.
  2. Schiedsgerichtsverfahren
    Durch die Schiedsvereinbarung werden alle oder einzelne Streitigkeiten zwischen den Beteiligten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen und somit der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte entzogen. Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, ist jedoch in der Regel schneller und kostengünstiger zu erlangen.
    Der Bauindustrieverband NRW unterhält ein eigenes, unabhängiges Schiedsgericht
    Obmann des Schiedsgerichtes ist:
    Herr Günther Jansen
    Vorsitzender Richter am OLG a. D.
    Münster
    Tel.: 0251 211689
    E-Mail: guenther.jansen@gmx.de 
  3. Schiedsgutachterverfahren
    Durch ein Schiedsgutachterverfahren wird nicht der gesamte Rechtsstreit endgültig gelöst. Vielmehr stellt der Schiedsgutachter nur ein Element des Rechtsstreits bindend fest (z.B. Feststellung des Bautenstandes oder von Mängeln). Diese Feststellung ist – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – sodann in einem Schiedsgerichtsverfahren oder einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht bindend, soweit sie nicht offenbar unbillig sind (vgl. §§ 317 ff. BGB).

Ausführliche Informationen zu diesen drei Verfahrensarten finden Sie hier:

Schlichtungsordnung

Dateigröße: 165,67 KB

Schiedsgerichtsordnung

Dateigröße: 130,63 KB

Ansprechpartnerin

RA'in Dr. Lisa Keddo-Kilian
RA'in Dr. Lisa Keddo-Kilian

Geschäftsführerin Recht und Wirtschaft
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.