Aktuelles vom Bauindustrie NRW zum Entwurf des Landesentwicklungsplans

Der neue Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Grundlage für alle nachgelagerten Raumplanungen auf nachgelagerten Ebenen. Somit bestimmt dieser maßgeblich, wo wie viele und wie große Flächen für Wohnbebauung oder für Industrie- und Gewerbegebiete zur Verfügung gestellt werden.
Am 7. November 2016 diskutiert der federführende Wirtschaftsausschuss im NRW-Landtag in einer Öffentlichen Anhörung über den Entwurf. Der Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen äußert sich schriftlich und beklagt dabei insbesondere die eingeschränkten Möglichkeiten zur Flächenausweisung.
Die Stellungnahme finden Sie <media 3332>hier</media>.

