Pressemitteilung vom Bauordnung beschlossen – wirksame Baukostenbremse vertagt

„Die neue Landesbauordnung wirft Licht und Schatten auf den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Während die neue kommunale Stellplatzregelung Kostensenkungspotentiale verspricht, bleiben andere entscheidende Themen bislang allenfalls eine Zukunftsvision. Den großen Wurf hat die Landesregierung damit heute vorerst verpasst“, mit diesen Worten äußert sich Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen, zum heutigen Beschluss einer neuen Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Baukostenentwicklung im Wohnungsbau ist die neue Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. Diese gilt landesweit undifferenziert ab der neunten Wohneinheit pro Gebäude. Bereits eine rollstuhlgerechte Wohnung hat jedoch Kostensteigerungen von 12 - 22 Prozent auf das gesamte Gebäude zur Folge. Somit ist die jetzt beschlossene Regelung bestenfalls ein kurzfristiger Kompromiss.
Prof. Beate Wiemann: „Gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft haben wir immer wieder auf die fehlende verlässliche Datenbasis zu realem Angebot und realer Nachfrage nach rollstuhlgerechten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Entscheidend ist nun, diese Bedarfe bis zur ersten Evaluation nach einem Jahr zu erheben. Regional unterschiedliche Bedarfe benötigen auch regional differenzierte Vorgaben. Eine landesweite Quote ist hier nur ein Notbehelf. Sobald die Daten vorliegen, muss eine intelligente Neuregelung folgen.“
Die mit der Landesbauordnung in die kommunale Entscheidungshoheit verlagerte Stellplatzvorgabe stellt dagegen einen wichtigen Fortschritt dar. Je nach Verkehrslage und ÖPNV-Angebot können Städte und Gemeinden in Zukunft selber entscheiden, wie viele Stellplätze für ein Neubauvorhaben errichtet werden sollen. Gerade in Innenstadtlagen stellen Tiefgaragen einen immensen Kostenfaktor für den Wohnungsbau dar. Wer die Stellplatzvorgaben verantwortlich reduziert, senkt die Kosten für den Wohnungsbau.
Darüber hinaus beklagt die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen, dass die neue Landesbauordnung keine kürzeren Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren enthält. Bauanträge, die erst nach einem halben Jahr oder länger beschieden werden, verzögern und verteuern den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen massiv. Die Bauindustrie in Nordrhein-Westfalen hat deshalb eine Bearbeitungsfrist von maximal vier Wochen gefordert. Begleitet werden sollte diese Frist von einer Digitalisierungsoffensive der öffentlichen Verwaltung, um die personell angespannten Behörden zu entlasten.
„Die Fraktionen von SPD und Grünen scheinen die Zeichen der Zeit erkannt und sich der Kritik von Bau- und Wohnungswirtschaft angenommen zu haben. In Ihrem Entschließungsantrag zur Landesbauordnung fordern diese nicht nur die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren, sondern zusätzlich auch eine umfassende Analyse, welche Kommune wie lange für die Bearbeitung benötigt. Diesen Schritt hätten wir uns auch vom Ministerium gewünscht“, so Prof. Beate Wiemann weiter.

