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Pressemitteilung vom EuGH verschärft Bürokratie



Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (Rechts­sache C-55/18) fordert verpflichtende nationale Regelungen für Arbeitgeber, ein System zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Das soll objektiv, verlässlich und allen Arbeitnehmern zugänglich sein. 

„Damit spielt das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauens­arbeits­zeit aus“, stellt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, fest.

„Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit. Unsere Bauunternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen.

„Ich warne davor, dass für Spanien ergangene Urteil zum Anlass für weiter verschärfte Arbeitgeberpflichten bei der Arbeitszeiterfassung zu nehmen. Im gewerblichen Bereich und bei unteren Entgelten im Angestelltenbereich sind schon die heutigen Regelungen mit großem Aufwand im Interesse der Mindest­lohnkontrolle verbunden. Sollte sich das künftig bei flexibel tätigen, gut bezahlten verantwortungsvollen Angestellten fortsetzen, gingen davon auch atmosphärische Störungen zulasten von Arbeitnehmern aus. Wir dürfen Arbeit­nehmerschutz und Vertrauensarbeitszeit nicht gegeneinander ausspielen, weil wir damit die Kultur guter Beschäftigungsverhältnisse in Mitleidenschaft ziehen“, so Babiel weiter.

Ansprechpartner

 Niklas Möring
Niklas Möring

Leiter Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 Sonja Winden
Sonja Winden

Referentin Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.