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Pressemitteilung vom Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020 folgende Eckdaten:

  • Der Mindestlohn 1 wird ab 01.04.2020 um 35 Cent auf 12,55 €,
  • der Mindestlohn 2 West wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,40 € und
  • der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,25 € erhöht.

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum 17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr. Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke.“ Der alternierende Verhandlungsführer Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen – die zukünftige Mindestlohn-Struktur – nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen.

 

Ansprechpartner

 Niklas Möring
Niklas Möring

Leiter Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 Sonja Winden
Sonja Winden

Referentin Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.