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Innovation & Digitalisierung vom Arbeitshilfe für die Geltendmachung coronabedingter Mehrkosten auf Baustellen des Bundes

Die Arbeitshilfe nimmt Bezug auf entsprechende Erlasse bzw. Schreiben des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die bereits mit gesonderten veröffentlicht wurde. Der Arbeitshilfe sind das Formblatt „COVID-19-bedingte Mehrkosten“ aus dem Vergabehandbuch des Bundes sowie eine Tabelle „Covid-19-bedingte Mehrkosten auf Baustellen des Bundes“ des BWI Bau beigefügt.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass für die Erstattungsverfahren in rechtlicher Hinsicht ausschließlich der Wortlaut der Erlasse des BMI (Bundeshochbau) bzw. der Schreiben des BMVI (Bundesfernstraßenbau, Bundeswasserstraßenbau und Eisenbahninfrastruktur) in ihrer aktuellen Fassung maßgebend sind. Für den Bereich Eisenbahnbau hat die DB Netz AG eine „Interne Arbeitshilfe zur Ermittlung pandemiebedingter zusätzlicher Kosten“ erstellt, die das Verfahren der Geltendmachung coronabedingter Mehrkosten im Bereich der Eisenbahninfrastruktur näher erläutert.

Ansprechpartner:
Dr. Stephan Rabe
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
stephan.rabe@bauindustrie.de

 

Ansprechpartner

 Niklas Möring
Niklas Möring

Leiter Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 Sonja Winden
Sonja Winden

Referentin Politik-Presse-Kommunikation
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V.